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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Arbeitgeber Zeitpunkt Elternzeit bestimmen?

    Kann Arbeitgeber Zeitpunkt Elternzeit bestimmen? In Deutschland hat grundsätzlich der Arbeitnehmer das Recht, den Zeitpunkt der Elternzeit selbst zu bestimmen. Der Arbeitgeber kann diesen Zeitpunkt nicht einseitig festlegen. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den geplanten Zeitraum der Elternzeit zu sprechen, um eventuelle betriebliche Belange zu berücksichtigen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Es ist daher wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen und die individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu informieren.

  • Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit zu zahlen?

    Der Arbeitgeber hat in der Regel eine gesetzliche Frist zur Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer. Diese Frist variiert je nach Land und Gesetzgebung, kann aber in der Regel zwischen 7 und 30 Tagen liegen. In Deutschland beispielsweise muss der Arbeitgeber das Gehalt spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, für den das Gehalt gilt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Frist einhält, da sonst Verzugszinsen oder sogar rechtliche Schritte drohen können. Es empfiehlt sich daher, im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen die genauen Zahlungsfristen festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wird die Zeit beim Arzt vom Arbeitgeber bezahlt?

    Wird die Zeit beim Arzt vom Arbeitgeber bezahlt? Die Bezahlung der Zeit, die für Arztbesuche benötigt wird, hängt von den individuellen Arbeitsverträgen und Unternehmensrichtlinien ab. In einigen Fällen können Arbeitgeber die Zeit für Arztbesuche als bezahlte Arbeitszeit ansehen, insbesondere wenn es sich um regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen handelt. Es ist ratsam, sich im Voraus mit dem Arbeitgeber über die Regelungen zur Bezahlung von Arztbesuchen abzustimmen, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Ländern gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern das Recht auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche gewähren.

  • Wo finde ich Datum und Uhrzeit?

    Das Datum und die Uhrzeit findest du normalerweise auf deinem Smartphone oder Computer, indem du einfach auf die entsprechende Anzeige in der oberen rechten Ecke des Bildschirms schaust. Auf vielen Geräten gibt es auch eine Uhr auf dem Startbildschirm oder Sperrbildschirm. Wenn du nach dem Datum und der Uhrzeit in einem physischen Kalender suchst, kannst du in der Regel das aktuelle Datum auf der oberen oder unteren Ecke der Seite finden. Die genaue Uhrzeit findest du entweder auf deiner Armbanduhr oder an einer Wanduhr in deiner Nähe. Wenn du immer noch Schwierigkeiten hast, das Datum und die Uhrzeit zu finden, kannst du auch einfach jemanden fragen oder eine Suchmaschine verwenden, um dir zu helfen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • TRODAT Stempel Datum 1010
    TRODAT Stempel Datum 1010

    Stempel Datum TRODAT 1010

    Preis: 3.55 € | Versand*: 4.75 €
  • TRODAT Stempel Wortband mit Datum 1117
    TRODAT Stempel Wortband mit Datum 1117

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  • COLOP 04000/WD - Stempel - Standardtext, Datum
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    COLOP 04000/WD - Stempel - Standardtext, Datum - 4 mm

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  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit Lohn zu zahlen?

    Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit Lohn zu zahlen? In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Gehalt spätestens bis zum 15. des Folgemonats zu zahlen. Es gibt jedoch auch Tarifverträge oder Arbeitsverträge, die abweichende Regelungen enthalten können. Sollte der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Fristen halten, kann der Arbeitnehmer Mahnungen aussprechen oder rechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln, um ihr Gehalt fristgerecht zu erhalten.

  • Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit die Arbeitsbescheinigung ausfüllen?

    Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit die Arbeitsbescheinigung ausfüllen? Gemäß § 312 Abs. 1 SGB III hat der Arbeitgeber eine Frist von einer Woche, um die Arbeitsbescheinigung auszufüllen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Bescheinigung angefordert hat. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Frist einhält, da die Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer wichtig ist, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können. Falls der Arbeitgeber die Frist nicht einhält, kann der Arbeitnehmer sich an die Arbeitsagentur wenden und um Unterstützung bitten.

  • Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Arbeitsbescheinigung?

    Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Frist von einer Woche, um die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer die Bescheinigung angefordert hat. In manchen Fällen kann die Frist auch auf bis zu zwei Wochen verlängert werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung zeitnah ausstellt, da sie für den Arbeitnehmer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen wichtig ist. Falls der Arbeitgeber die Frist nicht einhält, kann der Arbeitnehmer ihn dazu auffordern, die Bescheinigung unverzüglich auszustellen.

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